Interessante Beschlüsse aus der Vereinsgeschichte

  • 05.01.1949…In der Vorstandschaftssitzung im Gasthaus Rückert um 20.00 Uhr. Es wurde beschlossen, dass wöchentlich drei Proben stattfinden und zwar

  • erste, zweite Stimme und Tenorhorn

  • Bass und Begleitstimme

  • Gesamtprobe

  • 05.01.1949…Jede Probe wird bezahlt. Jedes Mitglied, welches nach 1945 aufgenommen wurde, zahlt zur Probe 0,10 DM. Unentschuldigtes und unbegründetes Fernbleiben 0,20 DM. Unpünktliches Erscheinen 0,20 DM, außerdem muss die Probe noch mitbezahlt werden 0,10 DM. Unaufmerksamkeit während der Probe und Nichtbefolgen der Anordnungen des Dirigenten 0,50 DM.

 

 
 

  • 16.07.1949…es wurden ihm 30,– DM für das Instrument zur Verfügung gestellt. Es ist dies aus „finanzieller Notlage“ als Sonderfall zu betrachten und wird für die Zukunft für nichtig erklärt. „Je mehr er hat, je mehr er will, nie schweigen seine Klagen still“.(alter Spruch)…Zum Schluss wurden alle Bläser vom Vorstand an die in der Vorstandschaftssitzung vom 5.1. 1949 vereinbarten Beschlüsse erinnert und zu mehr Ruhe während der Proben gemahnt. Hoffen wir, dass es was hilft…

 
 

  • 21.1.1950…Ausschuss muss öfters zusammentreten. Alle Angelegenheiten des Bläserchores sind vom Ausschuss geheim zu besprechen und nach Beschlussfassung erst öffentlich in der Probe bekannt zu geben….Sämtliche Angelegenheiten, die den Verein nicht berühren, müssen unter sich selbst ausgemacht werden und dürfen den Verein in keiner Weise schädigen…

 
 

  • 08.03.1953…in der Nacht vom Sonntag auf Montag arbeiteten an der Abbruchstelle Eugen Brügel und Alfred Schemm. Außerdem machte der Vorstand in der Nacht vom Samstag, dem 7.3. auf Sonntag um 3.00 Uhr nachts eine Kontrolle, wo er die Wächter im Schweiße ihres Angesichts antraf….

 
 

  • 07.07.1953…die Reinigung des Saales nach Veranstaltungen hat der Zäpfer zu erledigen. In besonderen Fällen ist der Bläserchor Reusch mit heranzuziehen…

 
 

  • 07.07.1954…in allernächster Zeit wird der Nebenraum der Musikhalle hergerichtet. Vorstand May wird dafür sorgen, dass wirklich in nächster Zeit das „Fuchsloch“ in eine Musikbar umgewandelt wird…Nachdem alle zur Debatte stehenden Fragen erschöpft und alle Klarheiten restlos beseitigt sind, wurde die Sitzung um 22.30 Uhr geschlossen…

 
 

  • 20.01.1956…bei Veranstaltungen in der Musikhalle, wo es zu Streitigkeiten kommen sollte (Schlägerei, Messerstecherei) ist jedes Mitglied vom Bläserchor verpflichtet, die Beteiligten so schnell wir möglich hinauszuwerfen…

 
 

  • 13.04.1957…bei Privat-Instrumente, die neu hergerichtet werden, zahlt die Reparatur die Vereinskasse, aber der Bläser verpflichtet sich, mit dem neu hergerichteten Instrument noch zehn Jahre im Verein mitzuspielen. Scheidet der Bläser schon nach zwei Jahren aus dem Verein aus, so hat er noch 80 Prozent der Reparaturkosten in die Vereinskasse zu zahlen. Für jedes abgeleistete Jahr im Verein werden ihm 10 Prozent gutgeschrieben…Unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Privat- oder Vereins-Instrumente zahlt der betreffende Bläser selbst…

 
 

  • 13.11.1958…bei einer heftigen Aussprache für und gegen das Theaterspielen wurde folgender Beschluss gefasst: Daß auch heuer wieder Theater gespielt wird; wer nicht spielt und aktives Mitglied ist, zahlt zehn Deutsche Mark in die Vereinskasse. Dieser Beschluss wurde bei der Musikprobe am 15.November vorgebracht. 2/3 der Bläser sind gegen diesen Beschluss. Die Meinungsäußerungen dauerten bis in die späten Mitternachtsstunden an. Somit steht der Verein kurz vor seiner Auflösung…

 
 

  • 14.03.1958…Auswärtige Bläser können nicht als vollwertige Mitglieder betrachtet werden, da Sie nicht jederzeit greifbar sind, werden aber jederzeit aufgenommen…Diejenigen Bläser, die während der Probe nicht aufpassen, oder die Aufmerksamkeit anderer ablenken oder sich besaufen möchten fern bleiben, denn der Bläserchor ist kein Sauf-Verein…

 
 

  • 21.1.1961…einheitliche neue Hosen sollen sich die aktiven Mitglieder anschaffen (Uniform)…

 
 

  • 20.1.1962…die Aborte an der Musikhalle sollen abgesperrt werden, da sie Kinder beschädigen und verunreinigen…Im Treppenaufgang zur Bühne der Musikhalle wurden schon einige mal Instrumente gefunden, die dort aufbewahrt wurden. Das ist strengstens verboten, dazu sind unsere Blasinstrumente zu teuer und zu wertvoll. Es werden 5 Deutsche Mark Strafe angesetzt, zu zahlen in die Vereinskasse…

 
 

  • 19.01.1963…auf Wunsch der Nichtraucher wurde der Antrag gestellt, während der Proben nicht zu rauchen. Der Antrag wurde genehmigt. Als Strafe gilt: eine Zigarette kostet einen Stiefel Bier…Bei Ständchen, die wir bringen, möchten die Leute uns keine Essen mehr geben. Denn wir sind ja keine Bettelmusikanten…

 

  • 26.03.1967…in Punkt Wünsche und Anträge wurde die Anschaffung einer einheitlichen Uniform in Erwägung gezogen. Hinsichtlich des diesjährigen 40-jährigen Bestehens bestand Einigkeit, daß eine entsprechende Veranstaltung unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse unmöglich erscheint…

 
 
 

  • 25.01.1975…wie jedes Mal kam der Wunsch nach einem pünktlichen Probenbeginn…

 

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